Aussteller werden beim Stoffmarkt Holland
Du bist gewerblicher Händler für Stoffe, Meterware oder Nähzubehör? Hier findest du alle Informationen zur Teilnahme, zu den Standflächen und zum Anmeldeverfahren.
Über unsere Fachmärkte
Die Stoffmarkt Holland GmbH veranstaltet in ganz Deutschland regelmäßig wiederkehrende Fachmärkte im Sinne des § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung. Unser Publikum besteht überwiegend aus nähbegeisterten Hobbyschneiderinnen und -schneidern.
Auf unseren Textilmärkten findest du ein breites Sortiment: von Meterware und Kurzwaren über Leder und Schneiderpuppen bis hin zu Textilfarben und Dekostoffen.
Du möchtest einen oder mehrere Stände mieten? Sende deine Anfrage an info@stoffmarktholland.de.
§ 68 Gewerbeordnung
(1) Ein Fachmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich befristete Veranstaltung, bei der eine große Anzahl von Anbietern bestimmte Waren anbietet.
Teilnahmebedingungen
- Die Teilnahme ist ausschließlich gewerblichen Anbietern von Meterware und Nähzubehör vorbehalten. Privatverkäufe sind nicht gestattet.
- Zur Bewerbung ist ein vollständig ausgefülltes saisonales Anmeldeformular samt Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung einzureichen.
- Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Auswahl trifft der Veranstalter mit dem Ziel, ein abwechslungsreiches Produktangebot zu gewährleisten.
- Spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Markttag erhältst du eine Zusage oder Absage.
Markt und Vorschriften
- Marktverhalten: Der Marktbetrieb darf nicht gestört werden. Stände werden erst nach Ende der offiziellen Verkaufszeit abgebaut.
- Marktaufsicht: Verantwortlicher Veranstalter ist Hannes Leuschner. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Rechtliche Grundlagen: Es gelten die Gewerbeordnung, die Preisangabenverordnung sowie ggf. Vorschriften für Lebensmittel und Konsumgüter.
- Firmenkennzeichnung: Der Firmenname muss am Stand gut sichtbar angebracht sein.
- Kosten: Die Standmiete versteht sich zzgl. MwSt. gemäß Anmeldeformular. Bei Verstößen gegen die Marktordnung kann ein Ausschluss erfolgen.
Standflächen und Aufbau
- Alle Marktstände sind einheitlich: 4 × 1 Meter, überdacht. Für Sach- und Personenschäden am Stand haftet der jeweilige Mieter.
- Die Standplatzvergabe obliegt dem Veranstalter Hannes Leuschner. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.
- Waren dürfen ausschließlich im zugewiesenen Bereich präsentiert werden. Tische, Kisten o. Ä. im Kundenbereich sind nicht erlaubt.
- Eigenmächtige Platzwechsel oder Tausch sind untersagt. Der Aufbau ist nur im vorgesehenen Zeitfenster gestattet.
- Während der Veranstaltung sind keine Fahrzeuge auf dem Gelände gestattet (Ausnahme: mobiler Verkauf). Be- und Entladen nur in den festgelegten Zeitfenstern.
Anmeldung und Fristen
Die Bewerbung zur Teilnahme erfolgt schriftlich. Das saisonale Anmeldeformular kannst du zu folgenden Terminen per E-Mail anfordern:
Frühjahrs-Saison
Anmeldung ab 15. Januar
Herbst-Saison
Anmeldung ab 5. Juli
Sende das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit dem Nachweis deiner Haftpflichtversicherung an info@stoffmarktholland.de.
Rund zwei Wochen vor dem Markttag erhältst du deine Bestätigung in Form einer Rechnung. Die Zahlung ist gemäß AGB spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung fällig.
Was unsere Händler sagen
Unsere langjährigen Partner berichten dir ganz persönlich von ihren Erfahrungen mit Stoffmarkt Holland
Fragen zur Teilnahme?
Wir beraten dich gerne zu allen Fragen rund um deinen Standplatz. Schreib uns einfach eine E-Mail.
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