Liebe (künftige) Aussteller*innen! Haben Sie Interesse, einen Stand oder mehrere Stände auf dem Stoffmarkt Holland anzumieten? Dann fordern Sie das Anmeldeformular per E-Mail (info@stoffmarktholland.de) an. Es stehen noch Stände zur Verfügung!
Stoffmarkt Holland GmbH organisiert bundesweit Spezialmärkte im Sinne des § 68 (1) GewO.
§68 Gewerbeordnung
Spezialmarkt und Jahrmarkt
(1) Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. "
Unsere Märkte bedienen die Kunden aus dem Hobbyschneiderbereich - unsere Händler bieten alles rund ums Nähen an: Meter- und Kurzwaren aller Art, echtes Leder, Schneiderpuppen, Textilfarben,
Dekostoffe und viel viel mehr.
Teilnahmebedingungen
(1) Zur Teilnahme werden ausschließlich gewerbliche Unternehmen zugelassen, die Waren - Rohmaterialien aus den Branchen Meter- und Kurzware bzw. sonstige Zubehör anbieten. Der Privatverkauf ist an unseren Märkten nicht gestattet (wie z.B. Ausverkauf von Resten aus Privathaushalten oder Konvoluten).
Voraussetzung der Teilnahme ist die schriftliche Bewerbung durch unsere, auf jede Saison spezifisch angepaßte Anmeldeformulare und das Vorhandensein einer in Deutschland gültigen Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten außerhalb des Ladengeschäftes (Märkte, Messen usw.).
(2) Die Einreichung einer Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch für eine Teilnahme. Liegen mehr Bewerbungen vor als Standplätze vorhanden sind, entscheidet der Veranstalter im Interesse eines breitgefächerten und reichhaltigen Warenangebotes über die genaue Auswahl der Marktteilnehmer.
(3) Die Bestätigung einer Teilnahme erfolgt schriftlich per Zusendung einer Rechnung der Fa. Stoffmarkt Holland GmbH, betreffend der zugesicherten Märkte. Diese wird mindestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Markttermin zugesandt, damit die Zahlung - wie in unseren AGBs steht - 10 Tage vor der Veranstaltung stattfinden kann.
(4) Eine gesonderte Absage erfolgt nicht. Erhalten Sie keine Rechnung oder sonstige, schriftliche Meldung betreffend einer Marktteilnahme, müssen Sie leider davon ausgehen, dass es keine Stände
mehr zu vergeben sind.
Bewerbung
(1) Die Bewerbung zur Teilnahme hat schriftlich zu erfolgen. Das dazu nötige Anmeldeformular kann
- für die Frühjahrssaison ab dem 15.01. des jeweiligen Jahres und
- für die Herbstsaison ab dem 05.07. des jeweiligen Jahres
per E-Mail (info@stoffmarktholland.de) bei uns angefordert
werden.
Berücksichtigt werden ausschließlich vollständig ausgefüllte Formulare, im Anhang mit den von uns erbetenen Unterlagen (Haftpflichtversicherung für Reisegewerbetätigkeit). Ist eine Bewerbung
unvollständig, wird diese nicht bearbeitet. Die Bewerbung kann auf beliebige Anzahl von Märkte eingereicht werden.
(2) Die vollständig ausgefüllte Bewerbungen samt Anlagen mit Unterschrift und Firmenstempel sind per E-Mail an info@stoffmarktholland.de zurück zu senden.
Reisegewerbekarte
(1) Der Besitz einer Reisegewerbekarte ist ab 2019 erforderlich. Unsere Märkte werden nach § 69 GewO auf unseren Antrag von den jeweils zuständigen Behörden festgesetzt und die Teilnehmerlisten mit allen erforderlichen Geschäftsangaben der einzelnen Teilnehmern den zuständigen Behörden übersandt.
§69 Gewerbeordnung
Festsetzung
(1) Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen. Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Volksfeste, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer, Messen und Ausstellungen für die innerhalb von zwei Jahren vorgesehenen Veranstaltungen festgesetzt werden.
(2) Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahr- oder Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.
(3) Wird eine festgesetzte Messe oder Ausstellung oder ein festgesetzter Großmarkt nicht oder nicht mehr durchgeführt, so hat der Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen."
Standplätze
(1) Stoffmarkt Holland GmbH vermietet auf seinen Märkten einheitliche Marktstände mit den Maßen von 4 x 1 meter. Diese Stände sind universell und überdacht. Mit der Ständevermietung wird gleichzeitig die Haftung für Sach- und Personenschäden in dem Bereich des gemieteten Standes - sowohl im Händler und Kundenbereich als auch auf der Standfläche - an den jeweiligen Teilnehmer (Standmieter) übergeben.
(2) Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes.
(3) Die Teilnehmer dürfen ihre Ware ausschließlich in ihrem zugewiesenen Standbereich anbieten. Die Aufstellung von mitgebrachten Tischen, Behälter, Container oder Ständer neben, hinter oder vor den Marktständen, insbesondere im Kundenbereich ist aus Sicherheitsgründen strikt untersagt.
(4) Die Teilnehmer dürfen Standplätze nicht eigenmächtig belegen, austauschen oder Dritten überlassen.
(5) Das Beziehen von Ständen ist erst ab den vom Veranstalter im Voraus mitgeteilten Uhrzeiten möglich.
Marktverhalten/Marktbetrieb
(1) Der Marktbetrieb darf nicht gestört werden. Jeder hat sein Verhalten und Geschäftstreiben so einzurichten, dass Menschen oder Sachen nicht gefährdet oder gar beschädigt werden.
(2) Zur Sicherung eines reibungslosen Marktablaufes dürfen die Markthändler ihren Standplatz nicht vor Ende der Verkaufszeit abräumen. Es ist lediglich gestattet, die nach Verkaufszeit einzupackende Ware vor zu sortieren und Vorbereitungen für das spätere Einpacken zu treffen. Der Verkauf ist bis zu den festgesetzten Öffnungszeiten verpflichtend.
In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.
(3) Während der Veranstaltung darf der Marktplatz nicht mit Fahrzeugen befahren werden (mit Ausnahme der Verkaufsmobilen). Händler dürfen nur in einem im Voraus angegebenen Zeitfenster ihre Kraftfahrzeuge zum Ent- oder Beladen zu ihrem Stand fahren.
Marktaufsicht
(1) Die Marktaufsicht obliegt dem Veranstalter und Geschäftsinhaber Hannes Leuschner. Den Anweisungen des Veranstalters ist jederzeit Folge zu leisten.
Gesetzliche Vorschriften
(1) Die jeweils gültigen Vorschriften der Gewerbeordnung, die Vorschriften über den Verkehr mit Nahrungs- und Genussmitteln und die Preisangabenverordnung sind einzuhalten.
(2) Die Teilnehmer haben an ihren Verkaufsständen an gut sichtbarer Stelle ihren Namen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen oder ihre Firma in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.
Kosten
(1) Für die Benutzung der Stände wird von der Fa. Stoffmarkt Holland GmbH eine Standmiete zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer erhoben. Die Anmietung von weiterem Standzubehör ist ebenfalls gebührenpflichtig. Diese Kosten sind in den jeweiligen Anmeldeformularen genau beziffert und bilden die Basis für eine spätere Rechnungsstellung.
Von den einzelnen Punkten dieser Satzung können in begründeten Fällen Ausnahmen zugelassen werden.
Personen, die in fahrlässiger oder grob fahrlässiger Weise oder wiederholt trotz Ermahnung den Marktverkehr stören oder gegen die Punkte dieser Satzung verstoßen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen oder in schwerwiegendem Falle vom Markt verwiesen werden.